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SG Chemnitz, 11.08.2005 - S 26 AS 663/05 ER |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2007 - L 19 B 73/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Danach kann zwar davon ausgegangen werden, dass die Beklagte erkannt hat, dass die Entscheidung in ihrem Ermessen stand, auch wenn die weitere Begründung des Widerspruchsbescheides, wonach "die Leistung zu entziehen war" hieran Zweifel weckt; die Ermessensausübung ist jedoch jedenfalls deshalb unzulänglich, weil es zumindest an einer Abwägung hinsichtlich der Möglichkeit einer anderweitigen Klärung der offenen Frage - Auskunftsverlangen nach § 60 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB II gegenüber dem eheähnlichen Partner - fehlt (vgl. Beschl. des Senats v. 16.06.06 - L 19 B 28/06 AS ER), wobei dahinstehen kann, inwieweit der Leistungsempfänger zu entsprechenden Angaben über die Verhältnisse Dritter nach den §§ 60 ff SGB I verpflichtet ist (ablehnend SG Chemnitz, Beschl. v. 11.08.05 - S 26 AS 663/05 ER). - SG Leipzig, 07.11.2006 - S 19 AS 1571/06
Auskunftspflicht des Partners beim Anspruch auf Grundsicherung für …
Des Weiteren wird insoweit beispielhaft auf die Entscheidung des Sozialgerichtes Chemnitz vom 11. August 2005, Az: S 26 AS 663/05, Rdnr. 33 m.w.N. sowie den Beschluss des Landessozialgerichtes für Niedersachsen-Bremen vom 29. Juni 2006, Az: L 9 AS 239/06 ER, Rdnr. 41 verwiesen. - SG Oldenburg, 02.02.2007 - S 49 AS 1822/06 Die Antragstellerin zu 1) kann deshalb auch nicht angehalten werden, die angeforderten Beweismittel - "Daten zu T.", insbesondere Lohnunterlagen etc. - zu beschaffen und vorzulegen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.06.2006 - L 9 AS 239/06 ER; SG Chemnitz, Beschluss vom 11.08.2005 - S 26 AS 663/05 ER; BSGE 72, 118, 120).